Zucht

Züchtervermittlung:

eMail: praesident@weimaraner-rauhbart.ch

Bitte ergänze deine Anfrage mit folgenden Informationen: 

  • Für welche Rasse suchst du einen Züchter?
  • Weshalb hast du dich für einen Grauen oder Rauhen entschieden?
  • Wie gedenkst du, deinen Weimaraner oder Rauhbart auszulasten?
  • Lassen die Wohnverhältnisse und die familiäre Situation einen vierbeinigen Begleiter zu? 

Der WRKS verfügt über beste Kontakte zu renommierten Züchtern in ganz Europa. Gerne helfen wir dir, einen seriösen FCI-Züchter zu finden, der der Zuchtphilosophie des WRKS entspricht. 

Hinweis für in der Schweiz wohnhafte zuchtwillige Weimaraner und Rauhbart Halter

Bis zur Anerkennung des WRKS als Rasseklub der SKG gilt für den Weimaraner das Zuchtreglement des SVC, für die Rauhbarte gelten die grünen Weisungen der SKG. Der WRKS berät dich diesbezüglich gerne, wende dich mit deinen Fragen an markom@weimaraner-rauhbart.ch. Jeder FCI-Hundehalter in der Schweiz muss sich an die Reglemente der SKG und ihrer Rasseklubs halten, dies unabhängig davon ob er/sie Mitglied in einer SKG-Sektion ist oder nicht. Wer Dissidenzzucht betreibt fällt unter das Sanktionsreglement der SKG. Der WRKS plädiert vehement für die Einhaltung geltender Reglemente. Wer Dissidenzzucht oder generell Vermehrung ohne Zuchtzulassung betreibt, verstösst gegen die Statuten des WRKS und gefährdet die Anerkennung des WRKS als SKG-Rasseklub.