Verbandsjugendprüfung (VJP)

Sinn und Zweck der Verbandsjugendprüfung ist die Feststellung der natürlichen Anlagen des Jagdhundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch und als Zuchthund. Diese Prüfung findet in der Regel im Frühjahr statt.

Es sind ausschließlich Vorstehhunde mit FCI- Papieren zugelassen, welche im vorhergehenden Kalenderjahr gewölft sein. Außerdem werden Hunde zugelassen, die bis zu drei Monate älter sind (max. 16 Monate alt).

Der junge Hund wird in folgenden Fächern geprüft:

  • Spurarbeit (Hasen- oder Fuchsspur)
  • Nasengebrauch (wird während der aller Arbeiten des Hundes bewertet)
  • Feldsuche (Finderwillen/ Suchenstil)
  • Vorstehen
  • Führigkeit (wird während der ganzen Prüfung bewertet)
  • Art des Jagens (Spurlaut / Sichtlaut / Stumm)
  • Verhalten des Hundes beim Schuss (Schussfestigkeit)
  • Körperliche Mängel (Zahn- und Augenkontrolle und bei Rüden zusätzlich eine Hodenkontrolle)

Die Beurteilung erfolgt nach einem 12-Punktesystem bei denen die Punkte folgenden Prädikaten entsprechen:

12 Punkte hervorragend

11 Punkte sehr gut

10 Punkte

9 Punkte

8 Punkte gut

7 Punkte

6 Punkte

5 Punkte genügend

4 Punkte

3 Punkte

2 Punkte mangelhaft

1 Punkte

0 Punkte ungenügend- nicht geprüft

Hinweis: Perfekter Gehorsam sowie fest (andauerndes) Vorstehen wird von dem Junghund bei der VJP noch nicht verlangt