500m TKJ Schweissprüfung

Schweissprüfung auf der 500m Übernachtfährte (mind. 12h alt) nach dem Reglement der TKJ (Technische Kommission für das Jagdwesen). Die Fährte (ca. 500 m) muss am Vortag mit einem viertel Liter Wildschweiss im Wald getupft oder gespritzt werden. Zulässig ist die Verwendung von Schweiss, der in frischem Zustand tiefgekühlt wurde. Der Anschuss muss gerecht verbrochen sein und kann ausserhalb des Waldes liegen. Auf den ersten 50 m verläuft die Fährte geradlinig, ansonsten soll sie dem Fluchtverhalten von krank geschossenem Schalenwild entsprechen. Es sind zwei rechtwinklige Haken und ein Wundbett anzulegen. Am Fährtenende wird, wenn möglich ein frisch geschossenes Stück Schalenwild oder dem Wild entsprechende Decke ausgelegt. Ein aufgebrochenes Stück muss vernäht sein.

Dem Führer dürfen keine Anhaltspunkte über den Fährtenverlauf erkennbar sein. Die Arbeit erfolgt am voll abgedockten, mindestens 6 m langen Schweissriemen. Während der Arbeit hat jede Unterstützung des Hundeführers durch die Richter zu unterbleiben. Die Richtergruppe folgt dem Gespann in angemessener Entfernung. Kommen Hund und Führer mehr als 80 m von der Fährte ab, rufen die Richter den Hundeführer ab. Der Führer soll sich in diesem Fall die Fährte selbst wiedersuchen. Wenn er Schweiss gemeldet hat, ist ihm der letztgemeldete Schweiss zu zeigen.

Jeder Rückruf mindert die Zensur um jeweils einen Punkt. Selbständiges Abtragen oder Zurückgreifen ist nicht fehlerhaft (wichtig: drei Eigenkorrekturen zählen als ein Abruf). Der dritte Rückruf führt zum Nichtbestehen dieses Faches.

Die Fährten werden am Prüfungstag ausgelost und die Arbeit auf der Fährte ist auf 60 Minuten begrenzt. Sobald ein Hundeführer mit seinem Hund auf einer Schweissprüfung gestartet ist, muss das Gespann bewertet werden. Dies gilt auch für den Fall, dass es die Prüfung vorzeitig ohne Einfluss höherer Gewalt abbricht. Es erhält dann die Bewertung „nicht bestanden“.